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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von AzimuT (B2B)
Stand September 2026 · als PDF herunterladen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „AzimuT“ zwischen der Green T GmbH & Co. KG, Klingenberg 20, 25451 Quickborn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg unter HRA 8141 PI, USt-IdNr. DE408543997 („Anbieter“), und ihren Kunden.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
- Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
- Der Anbieter stellt dem Kunden AzimuT als Software-as-a-Service-Lösung („Software“) über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software dient der Verwaltung, dem Monitoring und der wirtschaftlichen Auswertung von Photovoltaik- und Speicheranlagen; der jeweils geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
- Die Software wird in einem Rechenzentrum in Deutschland betrieben. Übergabepunkt der Leistung ist der Routerausgang des Rechenzentrums. Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Internetverbindung des Kunden ist nicht Leistungsgegenstand.
- Auswertungen, Plausibilitätsprüfungen und Hinweise der Software (z. B. Nachrechnung von Marktprämien, Spot-Abgleich, Erlöslücken, Fristenwarnungen) sind Unterstützungsfunktionen auf Grundlage der vom Kunden eingegebenen bzw. importierten Daten. Sie ersetzen keine eigene Prüfung des Kunden und stellen insbesondere keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
- Der Abruf von Kontoumsätzen über Bankschnittstellen (FinTS) erfolgt ausschließlich lesend und nur mit den vom Kunden hinterlegten Zugangsdaten. Zahlungsauslösungen sind nicht möglich und nicht Leistungsgegenstand.
- Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter und darf Funktionen ändern oder erweitern, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang im Kern erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
§ 3 Vertragsschluss, Testphase und Laufzeit
- Der Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung des Nutzungsvertrags oder durch Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform zustande.
- Der Kunde kann die Software vor Vertragsschluss 30 Tage kostenfrei testen. Die Testphase endet automatisch; einer Kündigung bedarf es nicht. Nach Ablauf der Testphase in der Software gespeicherte Daten werden auf Wunsch in den Vollvertrag übernommen, andernfalls spätestens 60 Tage nach Testende gelöscht.
- Die Erstlaufzeit beträgt 12 Monate ab Bereitstellung. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
§ 4 Entgelt und Zahlungsbedingungen
- Das monatliche Nutzungsentgelt richtet sich nach dem gewählten Paket gemäß Preisblatt: bis 10 Anlagen, 11 bis 25 Anlagen, 26 bis 49 Anlagen oder ab 50 Anlagen. Maßgeblich ist die Anzahl der in der Software angelegten Anlagen mit Status „aktiv“ oder „in Bau“ am Monatsersten. Die im Preisblatt je Paket genannte Zahl an Gesellschaften und Benutzern gehört zum Leistungsumfang des Pakets.
- Mit der Bereitstellung wird einmalig das Onboarding-Entgelt des gewählten Pakets berechnet; es ist mit der ersten Rechnung fällig. Bei einem späteren Wechsel in ein höheres Paket wird kein weiteres Onboarding-Entgelt berechnet. Eine über die anfängliche Einrichtung hinausgehende Datenübernahme wird nach Absatz 4 nach Aufwand abgerechnet.
- Überschreitet die Anlagenzahl die Paketgrenze, informiert der Anbieter den Kunden; ab dem Folgemonat gilt das entsprechende Paket. Eine Unterschreitung wirkt auf Anzeige des Kunden ebenfalls ab dem Folgemonat.
- Individuelle Anpassungen, Sonderauswertungen und zusätzliche Schnittstellen werden nach Aufwand zu 150 € je Stunde berechnet. Vor Beginn erhält der Kunde eine Aufwandsschätzung in Textform; deren Überschreitung um mehr als 15 % bedarf der Zustimmung des Kunden.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus, wahlweise jährlich im Voraus (11 statt 12 Monatsraten). Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zahlbar; SEPA-Lastschrift kann vereinbart werden.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Anbieter darf den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform sperren, wenn der Kunde mit mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist; die Zahlungspflicht bleibt von der Sperrung unberührt.
- Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens drei Monate im Voraus in Textform an. Erhöht sich das Entgelt um mehr als 10 % innerhalb von zwölf Monaten, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Erhöhung zu.
§ 5 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen — einschließlich der Verwaltung von Anlagen verbundener Gesellschaften, an denen der Kunde beteiligt ist oder deren Verwaltung ihm obliegt.
- Nicht gestattet sind insbesondere: die entgeltliche Überlassung an Dritte, das systematische Auslesen der Software zum Aufbau eines konkurrierenden Produkts sowie Rückentwicklung außerhalb der gesetzlichen Grenzen der §§ 69d, 69e UrhG.
- Alle Rechte an der Software, ihren Weiterentwicklungen und ihrer Dokumentation verbleiben beim Anbieter. Die vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten bleiben Eigentum des Kunden.
§ 6 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, richtet Benutzerkonten nur für eigene Mitarbeiter und Beauftragte ein und sperrt Konten ausgeschiedener Personen unverzüglich.
- Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen oder importierten Daten verantwortlich, einschließlich der Berechtigung zur Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter (z. B. Ansprechpartner von Vertragspartnern, Verpächter).
- Für die Hinterlegung von Bank- und Portalzugangsdaten stellt der Kunde sicher, dass die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Bank bzw. des Portals dies gestatten.
- Der Kunde wird offensichtliche Mängel und Störungen unverzüglich in Textform anzeigen und den Anbieter bei der Fehlersuche in zumutbarem Umfang unterstützen.
§ 7 Verfügbarkeit und Wartung
- Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit der Software von 99,0 % im Monatsmittel am Übergabepunkt. Nicht als Ausfallzeiten gelten angekündigte Wartungsfenster, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters (insbesondere Störungen des Internets, höhere Gewalt) sowie Unterbrechungen zur Abwehr akuter Gefahren.
- Geplante Wartungsarbeiten mit spürbarer Beeinträchtigung kündigt der Anbieter mindestens 48 Stunden vorher an; sie finden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten statt.
§ 8 Support
- Der Support ist werktags (Montag bis Freitag, außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) von 9 bis 17 Uhr per E-Mail erreichbar. Im Paket ab 50 Anlagen zusätzlich werktags telefonisch mit priorisierter Bearbeitung.
- Reaktionszeiten: bei betriebsverhindernden Störungen bis zum Ende des nächsten Werktags, im Übrigen binnen drei Werktagen. Die Reaktion besteht in der qualifizierten Eingangsbestätigung und Aufnahme der Fehleranalyse.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Produktivnutzung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO („AVV“). Ohne gültigen AVV darf der Kunde keine personenbezogenen Daten in der Software verarbeiten.
- Die Verarbeitung erfolgt in einem Rechenzentrum in Deutschland. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter ergeben sich aus dem AVV.
- Ergänzende Informationen enthält das Beiblatt zum Datenschutz in der jeweils aktuellen Fassung.
§ 10 Datensicherung, Datenexport und Löschung
- Der Anbieter sichert den Datenbestand mindestens täglich und hält Sicherungen mindestens 14 Tage vor.
- Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die vorgesehenen Exportfunktionen (u. a. CSV, DATEV-Format, Belegkopien) ausleiten.
- Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Anforderung binnen 30 Tagen einen vollständigen Export in einem gängigen Format bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten des Kunden gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 11 Mängelrechte
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte des Mietrechts mit folgender Maßgabe: Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Mängel beseitigt der Anbieter innerhalb angemessener Frist, in der Regel durch Bereitstellung einer aktualisierten Fassung der Software.
§ 12 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, insgesamt höchstens auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Entgelte.
- Die Software unterstützt den Kunden bei der Überwachung seiner Ansprüche, übernimmt deren Durchsetzung aber nicht. Für Vermögensschäden, die darauf beruhen, dass ein Hinweis der Software nicht erfolgt, nicht beachtet oder eine Auswertung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Eingangsdaten unzutreffend ist, haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2.
- Für Datenverluste haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden bzw. bei Nutzung der bereitgestellten Sicherungen zur Wiederherstellung erforderlich wäre.
- Ansprüche nach den Absätzen 2 bis 4 verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
§ 13 Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertrags erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich. Diese Pflicht besteht für drei Jahre nach Vertragsende fort.
§ 14 Referenznennung
- Der Anbieter darf den Kunden mit Name und Logo als Referenz nennen, sofern der Kunde nicht in Textform widerspricht. Aussagen über Inhalte des Kundenbestands erfolgen nur mit gesonderter Zustimmung.
§ 15 Änderungen dieser AGB
- Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen, gelten sie als genehmigt. Auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig — der Sitz des Anbieters.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlagen
- Anlage 1: Leistungsbeschreibung und Preisblatt AzimuT
- Anlage 2: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO
- Anlage 3: Beiblatt zum Datenschutz
Green T GmbH & Co. KG · Klingenberg 20 · 25451 Quickborn · Amtsgericht Pinneberg, HRA 8141 PI · persönlich haftende Gesellschafterin: Green T Corporate GmbH (HRB 13322 PI) · Geschäftsführer: Stefan Heyn, Jonas Heyn · info@green-t.de · +49 4106 640 9999